Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kreismusikschule „Louis Spohr“ Gotha
1. Grundsätze
1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Teilnahmebedingungen für die Ausbildung an der Kreismusikschule „Louis Spohr“.
1.2. Die Kreismusikschule ist eine Einrichtung des Landkreises Gotha.
1.3. Der Unterricht erfolgt nach den Richtlinien des Verbandes der deutschen Musikschulen.
1.4. Das Ausbildungsjahr entspricht dem Schuljahr und unterliegt den Ferienregelungen des Landes Thüringen. Es beginnt am 1. August und endet am 31. Juli des darauffol-genden Kalenderjahres. Die Feiertags- und Ferienregelung der allgemeinbildenden Schulen gilt auch für die Kreismusikschule.
2. Bildungsangebot
2.1. Der Unterricht wird in folgenden Instrumental- und Vokalfächern erteilt:
- Streichinstrumente: Violine, Viola, Violoncello
- Blasinstrumente: Blockflöte, Querflöte, Klarinette, Saxophon, Trompete, Posaune
- Schlaginstrumente: Schlagzeug
- Tasteninstrumente: Klavier, Keyboard, Akkordeon
- Zupfinstrumente: Gitarre, E-Gitarre, Bass-Gitarre, Keltische Harfe
- klassischer Gesang
- Kindertanz mit Elementen des klassischen Balletts
- Elementarstufe: Musikalische Früherziehung
- Weitere Instrumentalfächer auf Anfrage
Zum Leistungsumfang der einzelnen Formen des Instrumentalunterrichts gehören auch die Ergänzungsfächer Musiklehre, Gemeinschaftsmusizieren und Korrepetition.
2.2. Die Kreismusikschule kann Leihinstrumente für die ersten Unterrichtsjahre zur Verfügung stellen. Die Höhe des Leihentgeltes regelt die Entgeltordnung.
3. Anmeldung
3.1. Die Anmeldungen werden durch den Bewerber bzw. Personensorgeberechtigten schriftlich an die Leitung der Kreismusikschule gerichtet.
Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.
3.2. Ein Ausbildungsvertrag kommt durch die schriftliche Anmeldungsbestätigung der Kreismusikschule zustande. Die Laufzeit des Ausbildungsvertrages endet mit der schriftlichen Kündigung.
3.3. Wechsel der gewählten Unterrichtsform und Unterrichtsdauer werden durch einen Änderungsantrag eingereicht.
3.4. Vor Abschluss des Ausbildungsvertrages besteht die Möglichkeit, an maximal 4 Schnupperstunden teilzunehmen.
4. Entgelt/Zahlungsbedingungen
4.1. Für den Unterricht an der Kreismusikschule werden die jeweils gültigen Entgelte gemäß der Entgeltordnung erhoben.
4.2. Die Entgeltschuld entsteht mit der Aufnahme in die Kreismusikschule und endet mit dem Wirksamwerden der schriftlichen Kündigung.
4.3. Entgeltschuldner sind die sorgeberechtigten Eltern der aufgenommenen Kinder bzw. die aufgenommenen Erwachsenen selbst. Die sorgeberechtigten Eltern haften als Gesamtschuldner.
4.4. Das Jahresentgelt wird in 12 Raten und zum 15. eines jeden Monats fällig. Die Zahlung erfolgt bargeldlos. Die Zahlungsweise erfolgt per Lastschriftmandat oder Dauerauftrag.
4.5. Bei einem durch die Kreismusikschule verursachten Unterrichtsausfall von vier auf-einanderfolgenden Wochen wird für die Teilnehmer der anteilige Betrag erstattet.
Bei einem durch den Teilnehmer verursachten Unterrichtsausfall mindestens von vier aufeinanderfolgenden Wochen ist in besonderen Fällen (u.a. längerfristige Erkrankung, Sprachreise) eine Erstattung des Entgeltes auf Antrag möglich. Ein Nachweis ist vorzulegen. Weitergehende Ansprüche an die Kreismusikschule bestehen nicht.
5. Ermäßigungen
5.1. In begründeten Fällen kann für die Teilnahme am Unterricht der Kreismusikschule auf Antrag eine Sozialermäßigung des Entgeltes in Höhe von 25 % gewährt werden, wenn deren Personensorgeberechtigte im laufenden Zeitraum Empfänger von Leistungen
1. zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch
2. zur Hilfe zum Lebensunterhalt oder der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch
3. nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder
4. nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes sind.
Die Ermäßigung kann nur gewährt werden bei entsprechender Antragstellung unter Nachweisführung, dass die Voraussetzungen für die Ermäßigung des Entgeltes vorliegen. Die Entscheidung hierüber trifft der Leiter der Kreismusikschule.
5.2. Zweitfachermäßigung
Bei Schüler/-innen, die bereits ein Hauptfach ohne Geschwisterermäßigung belegt haben, kann auf Antrag ein Entgelterlass von 10 % für das Zweitfach gewährt werden.
5.3. Familienermäßigung
Bei Geschwisterkindern einer Familie, die gleichzeitig für ein Unterrichtsfach angemeldet sind, kann auf Antrag ein weiterer Erlass des Entgeltes gewährt werden. Für das zweite Kind werden 10 % und ab dem dritten Kind 20 % des Entgeltes erlassen.
5.4. Für Teilnehmer mit eigenem Einkommen gibt es keine Ermäßigungen.
6. Leistungsbeurteilung/Prüfungen
Es finden regelmäßig Vorspiele statt.
Zum Schuljahresabschluss kann jeder Schüler eine Leistungsbeurteilung erhalten.
Die im Rahmen des Verbands der Musikschulen vorgesehenen Prüfungen nach Ab-schluss einer Ausbildungsstufe können in Abstimmung mit dem Fachlehrer und der Schulleitung hier abgelegt werden.
7. Kündigung des Ausbildungsvertrages
7.1. Die Kündigung des Ausbildungsvertrages durch den Schüler/-in bzw. des Personen-sorgeberechtigten ist nur zum Schuljahresende (31.07. des laufenden Jahres) möglich. Sie muss der Kreismusikschule schriftlich spätestens bis zwei Monate vor Ablauf des laufenden Schuljahres zugegangen sein.
7.2. Eine außerordentliche Kündigung des Ausbildungsvertrages durch den Schüler/-in bzw. den Personensorgeberechtigten ist im Ausnahmefall aus wichtigem Grund insbesondere bei Erhöhung des Entgeltes während der Laufzeit des Ausbildungsvertrages und längerer Erkrankung möglich. Entsprechende Nachweise sind vorzulegen.
7.3. Ist im Unterricht mangelndes Interesse des Schülers festzustellen und sind keine Lernfortschritte zu erzielen, kann die Ausbildung von der Kreismusikschule vorzeitig mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten beendet werden.
8. Haftung
Die Haftung für eventuelle Personen- und Sachschäden, die den Schülern durch den Besuch der Kreismusikschule entstehen, richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine Aufsicht besteht nur während des Unterrichtes.
Die Geschäftsbedingungen der Kreismusikschule „Louis Spohr“ Gotha gelten ab dem 1. August 2014. Gleichzeitig treten die seit dem 1. August 2005 geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen außer Kraft.
Die Anschrift der Geschäftsstelle der Kreismusikschule „Louis Spohr“ lautet:
Kreismusikschule „Louis Spohr“ des Landkreises Gotha
Helenenstraße 4
99867 Gotha
Gotha, den 27. Mai 2014
gez. Gießmann
Landrat - Siegel –
Tipp: Diese AGB können Sie als pdf hier herunterladen.